Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Hamm 28.06.2005 15 W 159/05, NWB 38/2005 S. 306

Gesellschaftsrecht | Eintragung des Unternehmensgegenstands einer englischen Limited im Inland

Die Zulässigkeit des Unternehmensgegenstands einer englischen Limited richtet sich ausschließlich nach englischem Gesellschaftsrecht. Dem deutschen Handelsregister der Zweigniederlassung steht insoweit kein Prüfungsrecht zu. Zum deutschen Handelsregister der Zweigniederlassung einer englischen Limited ist ausschließlich der Gegenstand der inländischen Zweigniederlassung und nicht (auch) der Gegenstand der englischen Limited anzumelden. Das deutsche Handelsregister ist nicht berechtigt zu prüfen, ob der Gegenstand der inländischen Zweigniederlassung vom Gegenstand der englischen Limited umfasst ist (, GmbHR 2005, 1130 mit zustimmender Anm. von Wachter).