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BAG 15.03.2005 9 AZR 97/04, NWB 38/2005 S. 307

Altersteilzeit | Berücksichtigung von Tariferhöhung sowie tariflicher Einmalzahlung

Wird in einem Formularvertrag über Altersteilzeitarbeit mit einem außertariflich vergüteten Arbeitnehmer vereinbart, das Altersteilzeitentgelt solle während der Arbeits- und der Freistellungsphase voll an der allgemeinen tariflichen Entwicklung teilnehmen, so kann dies dahingehend ausgelegt werden, dass sowohl lineare Tariferhöhungen als auch tarifliche Einmalzahlungen weiterzugeben sind ().