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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 7

EuGH zum grenzüberschreitenden Ehegattensplitting angerufen

Verwehrung der Zusammenveranlagung mit EU-Recht vereinbar?

Gabriele Stein

Der BFH legt dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, inwieweit ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt, wenn in verschiedenen EU-Staaten lebenden Eheleuten die Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer verwehrt wird. Die deutsche Finanzverwaltung hatte im Streitfall die Zusammenveranlagung mit Hinweis auf in Österreich steuerfreie Einkünfte der Ehefrau abgelehnt.

Besonderheit der Zusammenveranlagung

Das deutsche Einkommensteuerrecht verfolgt grundsätzlich das Individualprinzip, nach dem jeder Steuerpflichtige das Einkommen, das er im Veranlagungszeitraum bezogen hat, versteuern muss. Eine Ausnahme davon bildet das Wahlrecht der Zusammenveranlagung bei Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, also ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Inland haben und nicht dauernd getrennt leben. Im Rahmen der Zusammenveranlagung werden die jeweils getrennt ermittelten Einkünfte zusammengerechnet. Der Vorteil: Bei der Ermittlung der beizumessenden Einkommensteuer kommt dabei der steuerlich günstigere Splittingtarif zur Anwendung. Auch Eheleute, die im Ausland leben, können dieses Verfahren (grenzüberschreitendes Ehegattensplitting) nutzen. Aller...