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BFH 18.08.2005 , NWB direkt 38/2005 S. 3

Kostentragung nach Hauptsacheerledigung bei Hinnahme eines verfassungswidrigen Sonderopfers

Hat ein Steuerpflichtiger nach einer Entscheidung des BVerfG für die Vergangenheit einen verfassungswidrigen Rechtszustand hinzunehmen und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, dem Finanzamt die Verfahrenskosten auch insoweit aufzuerlegen, als der Steuerpflichtige bezüglich des verfassungswidrigen Sonderopfers nicht hat obsiegen können. Es widerspricht allgemeinem Gerechtigkeitsempfinden, vom Bürger einen verfassungswidrigen Steuerbetrag zu fordern, was für sich gesehen schon eine schwer einsehbare Rechtsfolge ist, und ihn auch noch mit den Kosten des Gerichtsverfahrens zu belasten, obwohl dieses Gerichtsverfahren bestätigt hat, dass die verfassungsrechtlichen Zweifel des Bürgers berechtigt waren.