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FG Niedersachsen 09.03.2005 3 K 10119/02, NWB direkt 38/2005 S. 4

Doppelte Haushaltsführung: Zulagen

Bei einem Rechtsreferendar, der seine Wahlstation in New York ableistet und neben seinen Referendarbezügen vom dortigen Arbeitgeber sog. „cost of living allowance” (Teuerungszulage, Lebenshaltungskostenzulage) erhalten hat, sind die Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung um diese „cost of living allowance” zu kürzen. Diese sind nach Art. 20 DBA-USA in Deutschland steuerfrei. Die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung stehen im Zusammenhang mit nach Art. 20 DBA-USA steuerfreien Zahlungen, sodass die Werbungskosten nach § 3c EStG zu kürzen sind.