Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 21.04.2005 III R 53/02, NWB direkt 38/2005 S. 5

Volljährige als Pflegekinder

Entscheidend für ein Pflegekindschaftsverhältnis ist das familienähnliche Band. Ein solches familienähnliches Band mit einem bereits Volljährigen ist nur bei Hilflosigkeit oder Behinderung des Volljährigen oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände anzunehmen. Als sonstiger besonderer Umstand wird z. B. eine bereits vorher entstandene länger andauernde besondere emotionale Bindung angesehen (s. auch ). Die körperliche Versorgung und Erziehung desS. 6 Pflegekindes spielt bei einem gesunden Volljährigen in der Regel keine entscheidende Rolle mehr.