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StuB Nr. 12 vom Seite 517

Die Behandlung von wiederkehrenden Leistungen in Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen

– Das (Rentenerlass III) –

von StB Dr. Natalie Pickhardt-Poremba, Essen
Die Kernfragen:
  • Stellt eine Vermögensübertragung im Sinne des Typus-2-Vertrags eine begünstigte Vermögensübertragung dar?

  • Können auch Betriebe mit einem negativen Unternehmenswert Gegenstand einer begünstigten Vermögensübergabe sein?

  • Was ist bei einer Umschichtung von ertraglosem in ertragbringendes Vermögen laut Übergabevertrag zu beachten?

I. Einleitung

Bei der Vermögensübergabe von Privat- oder Betriebsvermögen zur Vorwegnahme der Erbfolge wird häufig vereinbart, dass der Vermögensübernehmer dem Übertragenden wiederkehrende Leistungen zu erbringen hat. Diese wiederkehrenden Leistungen können in einer privaten Versorgungsleistung (als Sonderausgabe zu berücksichtigende Leibrente oder als dauernde Last), privaten freiwilligen Zuwendung (steuerlich unbeachtliche Unterhaltsleistung nach § 12 Nr. 2 EStG) oder in einer Leistung im Austausch mit einer Gegenleistung (Entgelt oder Teilentgelt) bestehen.

Mit zwei Beschlüssen vom hat der GrS des BFH zwei richtungweisende Entscheidungen zur Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Leistungen – insbesondere gegen private Versorgungsleistungen – getroffen. Die Finanzverwaltung hat mit ihrem  dem sog. Rentenerlass III – auf diese beid...