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StuB Nr. 12 vom Seite 562

Barkapitalerhöhung um einen nicht durch 50 € teilbaren Betrag

Eine Barkapitalerhöhung entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG um einen nicht durch 50 € teilbaren Betrag ist zulässig, wenn sie im Wege der Nennbetragserhöhung erfolgt und der Anpassung eines Geschäftsanteils auf einen durch 50 € teilbaren Betrag dient (, DB 2005 S. 548).