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StuB Nr. 13 vom Seite 640

Die Ansparrücklage des § 7g Abs. 3 - 6 EStG

Dipl.-Kfm. Stefan Wotschofsky und Dipl.-Kff. Marion D. Weeger, Augsburg
Die Kernfragen:
  • In welcher Höhe darf die Rücklage gebildet werden?

  • Welche Varianten der Rücklagenauflösung können (bzw. müssen) in der Praxis angewandt werden?

  • Für welchen Adressatenkreis empfiehlt sich das Instrument der Ansparrücklage besonders?

I. Überblick

§ 7g EStG beinhaltet eine betriebsbezogene Steuervergünstigung zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, wobei Existenzgründer in einer besonderen Weise unterstützt werden. Zum einen regelt die Vorschrift die Sonderabschreibung, welche die Liquidität der Unternehmen nach Abschluss einer Investition fördern soll, und zum anderen die sog. Ansparabschreibung. Es handelt sich hierbei um eine gewinnmindernde Investitionsrücklage zur Stärkung der Innenfinanzierungskraft kleiner und mittlerer Unternehmen. § 7g EStG gehört zu den indirekten Formen der Förderung und stellt durch seine Investitionserleichterungen eine Lenkungsnorm dar, welche materiell zu den nicht fiskalischen Ordnungsnormen zählt.

§ 7g EStG gilt sowohl für natürliche Personen als auch für Mitunternehmerschaften, für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Soweit die sachlichen Voraussetzungen erfüllt werden, sind unbeschränkt und beschränkt Stpfl. begünstigt. Nimmt der St...