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StuB Nr. 13 vom Seite 612

BMF-Schreiben zur Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Das bestimmt, dass Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung länger als zwei Jahre angesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass der zugrunde liegende Sachverhalt mit den vom Verfassungsgericht entschiedenen Sachverhalten (Kettenabordnung oder beidseitig berufstätige Ehegatten) vergleichbar ist. Die Bescheide werden vorläufig ergehen und können korrigiert werden, sofern eine gesetzliche Regelung beschlossen wurde. Auf andere Sachverhalte wendet die Finanzverwaltung den nicht an.