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StuB Nr. 13 vom Seite 604

Unzulässige Honorarklage bei fehlender Unterschrift

Honorarrechnungen eines StB müssen von ihm unterschrieben sein. Paraphen reichen nicht aus. Eine Honorarklage aufgrund nicht unterschriebener Rechnungen ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn der Mandant Teilzahlungen geleistet hat (LG Gera, Urteil vom  - 1 S 174/04, MDR 2005 S. 480; Anschluss an OLG Frankfurt, NJW 1988 S. 910; a. A. , das eine derartige Honorarklage für unbegründet hält).