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StuB Nr. 14 vom Seite 627

Beteiligungsbewertung im handelsrechtlichen Jahresabschluss

– Willkürfreie Wertansätze gemäß IDW RS HFA 10? –

Dr. Maik Esser und Dipl.-Ök. Jens Hackenberger, beide Bochum
Die Kernfragen:
  • Wie wird der Unternehmenswert nach IDW S 1 grundsätzlich bestimmt?

  • Inwiefern konkretisiert IDW RS HFA 10 die allgemeinen Leitlinien zur Unternehmensbewertung hinsichtlich der Ermittlung beizulegender Zeitwerte von Beteiligungen?

  • Führt die Beteiligungsbewertung gemäß IDW RS HFA 10 zu verlässlichen Bewertungsergebnissen?

I. Einleitung

Am wurde vom Hauptfachausschuss (HFA) des IDW die Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (IDW RS HFA 10) verabschiedet. IDW RS HFA 10 konkretisiert die allgemeinen Leitlinien zur Unternehmensbewertung gem. IDW S 1 im Hinblick auf die barwertorientierte Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Unternehmensanteilen im Rahmen der handelsrechtlichen Bilanzierung (IDW RS HFA 10, Tz. 1).

Zum Erwerbszeitpunkt sind Beteiligungen gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu ihren Anschaffungskosten zu be-S. 628werten. Bei der Folgebewertung ist das Niederstwertprinzip zu beachten: Unabhängig von der Rechtsform des bilanzierenden Unternehmens besteht im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eine grundsätzliche Abwert...