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StuB Nr. 14 vom Seite 650

Überschreiten der internen Kompetenz beim Abschluss von Verträgen

Eine Verletzung der Regeln des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftführers über finanzielle Beschränkungen kann Schadenersatzansprüche der GmbH begründen; die evtl. Pflichtverletzung der Kompetenzüberschreitung kann dabei nicht durch Vertretbarkeitserwägungen relativiert werden. Für die Frage einer Ersatzpflicht kommt es allein darauf an, ob der Kompetenzverstoß vorwerfbar ist; unerheblich ist dagegen, ob dem Gesellschafter bei der weiteren Durchführung der Ge-S. 651schäftsführungsmaßnahme selbst ein Verschulden zur Last fällt oder nicht (§ 43 Abs. 1 GmbHG; , GmbHR 2005 S. 477).