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StuB Nr. 15 vom Seite 702

Neue GuV-Gliederung nach IAS: „Comprehensive Income”

– CPA Dr. David Grünberger, Frankfurt, und CPA/WP Dr. Herbert Grünberger, Linz –

Sowohl IAS als auch US-GAAP erlauben (bzw. verlangen) die Aktivierung oder Passivierung von nicht realisierten Wertänderungen in der Bilanz; die Gegenbuchung erfolgt „vorbei an der GuV” unmittelbar gegen bestimmte Gewinnrücklagen. Dieser nicht realisierte (und daher nicht ausschüttbare) Gewinn wird auch als other comprehensive income bezeichnet; zusammen mit dem ausschüttungsfähigen Jahresüberschuss (net income) ergibt sich der „umfassende Gewinn” (comprehensive income). Zu den wichtigsten Anwendungsfällen gehören:

  • Kursschwankungen von „available-for-sale”- Wertpapieren,

  • Erfolge aus bestimmten Sicherungsgeschäften („cash flow hedges”),

  • Kursgewinne aus der Fremdwährungsumrechnung nach der Stichtagskursmethode,

  • Änderung der Residualverpflichtung bei leistungsorientierten Pensionsplänen (nur US-GAAP),

  • fakultative Tageswertbilanzierung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Immobilienanlagen im Sinne von IAS 40 (nur IAS).

Nach US-GAAP werden diese nicht realisierten Gewinne meist im Rahmen einer Überleitungsrechnung vom Jahresüberschuss auf das comprehensive income dargestellt. Kommt es zur Realisierung der unmittelbar in den Rücklagen verbuchten Wertsteigerungen, dann wird in die Über...