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StuB Nr. 15 vom Seite 706

Existenzvernichtender Eingriff des GmbH-Gesellschafters bei Unternehmenskäufen?

von RAin Heike Hinrichs, Rödl & Partner GbR, Nürnberg

Die Rechtsprechung des BGH der letzten zwei Jahre zum sog. existenzvernichtenden Eingriff hat eine neue Beurteilung des Verhältnisses zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern erforderlich gemacht. Die Entnahme von finanziellen Mitteln und sonstigen Vermögensgegenständen durch einen Gesellschafter kann nicht nur zu einer Haftung gegenüber der Gesellschaft, sondern auch zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern führen.

I. Existenzvernichtender Eingriff

Der BGH hat mehrfach entschieden, dass Gesellschafter von Gläubigern persönlich und unmittelbar in Anspruch genommen werden können, wenn sie das Rechtsinstitut der GmbH durch existenzvernichtenden Eingriff missbraucht haben (vgl. das Grundsatzurteil „Bremer Vulkan”, BGH, NJW 2001 S. 3622). Dabei hat der BGH immer wieder betont, dass das zur Befriedigung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft benötigte Vermögen in der Gesellschaft verbleiben muss und in keiner Weise zur Disposition der Gesellschafter, insbesondere nicht zur Haftung für eigene Verbindlichkeiten, steht.

Die den Entscheidungen des BGH zugrunde liegenden Sachverhalte zeichneten sich dadurch aus, dass die Gesellschafter der GmbH Vermögen zu ihren Gunsten oder zugu...