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StuB Nr. 15 vom Seite 690

Schutz des privaten Vermögens bei Unternehmer- und Managerhaftung (Asset Protection)

RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn und RA Jörg Greck, Holzwickede

Unter dem Schlagworten Vermögensschutz und „Asset Protection” versteht man rechtliche Ansätze, über die das private Vermögen gegen erhebliche Risiken beruflicher und unternehmerischer Tätigkeit abgesichert werden kann. Angesichts der zunehmenden Haftungsgefahren in Beruf und Unternehmen wird das Thema auch in Deutschland immer wichtiger (s. Handelsblatt vom S. R 2). Der Kurzbeitrag skizziert die Grundlagen und wesentliche Gestaltungsansätze.

I. Grundlagen

1. Wer ist betroffen?

Es geht vor allem um den Schutz privaten Vermögens haftungsgefährdeter Manager und Unternehmer vor Haftung und vor dem Zugriff Dritter. Betroffen sind alle vermögenden Privatpersonen, die als Gesellschafter, Organmitglieder in Unternehmen, als Unternehmensleiter oder als Freiberufler (Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Ärzte usw.) tätig sind.

2. Erhöhtes Risiko und zunehmend fehlende Versicherbarkeit

Haftung und Risiko im Zusammenhang mit unternehmerischer Aktivität haben sich deutlich verschärft (ausführlich dazu Schiffer/Rödl/Rott [Hrsg.], Haftungsgefahren im Unternehmen, 2004). Die Gefahr für Manager und Unternehmer sowie Freiberufler, mit dem persönlichen Vermögen zu haften, ist s...