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StuB Nr. 16 vom Seite 831

Wertsicherungsklausel

– RA Lutz Günther, Rödl & Partner, Nürnberg –

Häufig wird in Verträgen zur Wertsicherung von Zahlungen an einen Vertragspartner von sog. Gleitklauseln Gebrauch gemacht. Diese beziehen einen Preis oder eine Zahlung auf einen vom Statistischen Bundesamt festgesetzten Preisindex. Die Genehmigung für solche Klauseln wird seit 1999 nicht mehr von der Deutschen Bundesbank bzw. Landesbank erteilt, sondern vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn. Einzelheiten zur Genehmigung können der PreisklauselVO vom (BGBl I Nr. 66) entnommen werden. Das Statistische Bundesamt teilt mit, dass folgende Indexreihen voraussichtlich ab Januar 2003 endgültig eingestellt werden:

  • Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet.

  • Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen im früheren Bundesgebiet.

  • Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Angestellten und Arbeitern mit mittlerem Einkommen im früheren Bundesgebiet.

  • Preisindex für die Lebenshaltung von 2-Personen-Rentner-Haushalten mit geringem Einkommen im früheren Bundesgebiet.

  • Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in den neuen Ländern und Berlin-O...