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FG Köln Urteil v. - 3 K 3390/98 EFG 2005 S. 1941 Nr. 24

Gesetze: EStG § 52 Abs 21 S 2, EStG § 21a, EStG § 3 Nr 12, EStG § 22 Nr 4, EStG § 9, GG Art 3 Abs 1, EStG § 21 Abs 2

Nutzungswertbesteuerung:

Große Übergangsregelung bei Ehegatten

Leitsatz

1. Nur wenn beide Ehegatten die tatsächliche Sachherrschaft in Form des (Mit-)Besitzes an der selbstgenutzten Wohnung sowohl im Grundlagen- als auch im Folgejahr im vollem Umfang gemeinsam ausüben, erwirtschaften sie die fiktiven Einkünfte in Form des Nutzungswerts gemeinsam; nur dann findet auch die große Übergangsregelung Anwendung.

2. Der Umstand, dass Bundes- und Landtagsabgeordnete nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreie Aufwandspauschalen erhalten, rechtfertigt keinen pauschalen Werbungskostenabzug im Höhe von 1/3 der Einnahmen bei anderen Arbeitnehmern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1941 Nr. 24
CAAAB-62198

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