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StuB Nr. 16 vom Seite 737

Das IASB-Improvement Project: Eine abschließende Betrachtung (Teil B)

– Prof. Dr. Henning Zülch, Clausthal-Zellerfeld –

I. Vorbemerkungen

In einem vorangegangenen Beitrag (vgl. StuB 2004 S. 692) sind die wesentlichsten Änderungen des „Improvement Projects” des IASB in IAS 1, IAS 2, IAS 8, IAS 10, IAS 16, IAS 17 und IAS 21 dargestellt worden. Nachfolgend werden die Änderungen in den noch verbleibenden Standards (IAS 24, IAS 27, IAS 28, IAS 31, IAS 33 und IAS 40) tabellarisch dargestellt.

II. Vom „Improvement Project” betroffene Rechnungslegungsstandards

1. IAS 24 (Related Party Disclosure


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Vorschrift
Änderung
Nach der Neuregelung erstreckt sich der Anwendungsbereich des IAS 24 nunmehr auch auf Einzelabschlüsse.
Öffentliche Unternehmen müssen Angaben zu Geschäftsvorfällen mit anderen öffentlichen Unternehmen erteilen. Die vormals bestehende Befreiung öffentlicher Unternehmen von einer derartigen Angabepflicht ist aufgehoben worden.
Der Begriff der dem bilanzierenden Unternehmen „nahe stehenden Unternehmen und Personen” (related parties) wird detailliert erläutert.
Der Kreis der dem bilanzierenden Unternehmen „nahe stehenden Unternehmen und Personen” wird wesentlich erweitert, und zwar um Unternehmen und Personen, die Beherrschung, gemeinschaftliche Führung oder maßgeblichen Einfluss auf das bilanzierende Unternehmen ausüben, um Schlüsselpersonal der Unternehmensführung des bilanzierenden ...