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StuB Nr. 17 vom Seite 837

Die bilanzielle Behandlung eines erworbenen Abonnentenstamms

von Ass. iur. Dipl.-Betriebsw. (FH) Michael Stahlschmidt, M.R.F., LL.M., Medebach
Die Kernfragen:
  • Wie ist ein erworbener Abonnentenstamm bilanziell zu behandeln?

  • Inwieweit sind Abschreibungen des Abonnentenstamms vorzunehmen?

  • Kommt ein Wechsel der Abschreibungsmethode in Betracht?

I. Einleitung

Dieser Aufsatz geht der Frage nach, wie ein erworbener Abonnentenstamm eines Verlagshauses bilanziell (handels- und steuerrechtlich) zu behandeln ist und ob die Änderung einer Abschreibungsmethode ohne Verletzung des Grundsatzes der Bilanzstetigkeit möglich ist, wenn in zurückliegenden Bilanzen eine planmäßige Abschreibung vorgenommen worden ist.

II. Bilanzierung

1. Handelsrechtliche Bilanzierung

Bevor zu der Frage der Abschreibung und damit der Bewertung Stellung bezogen werden kann, ist zunächst die Klassifizierung des Abonnentenstamms als Vermögensgegenstand zu prüfen.

1.1. Allgemeines und Aufstellungsgrundsätze

Jeder Kaufmann ist nach § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB bei Gründung des Unternehmens und zum Schluss eines Geschäftsjahres verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Die Bilanz wird definiert als ein „das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellender Abschluss”. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der GuV, in der der Kaufmann die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres ge...