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StuB Nr. 18 vom Seite 928

Verrechnung von Verzinsung und Ausgleich bei Unternehmensverträgen?

von Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, Würzburg

I. Einleitung

Die Spruchstellenverfahren zur gerichtlichen Festsetzung von Abfindung und Ausgleich bei Unternehmensverträgen gem. § 306 AktG ziehen nach ihrer bekanntermaßen ohnehin schon langen Verfahrensdauer neuerdings häufig noch eine weitere Streitfrage von hoher ökonomischer Bedeutung nach sich: Können vom zahlungsverpflichteten Unternehmen an die Aktionäre geleistete Ausgleichszahlungen mit den gesetzlichen Zinsen gem. § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG verrechnet werden und wenn ja, wie ist dabei vorzugehen. Diese Frage wurde erstmals vom BayObLG in einem wortgleichen obiter dictum zu zwei Entscheidungen in Spruchstellenverfahren behandelt. Danach sind die „als Ausgleich bezahlten Beträge auf die einschließlich Zinsen zu leistende Barabfindung anzurechnen” (vgl. BayObLG, AG 1996 S. 127 ff. und AG 1996 S. 176 ff.).

Das BayObLG ging dabei erkennbar davon aus, dass in diesen Fällen eine nicht hinzunehmende Bevorteilung des ausscheidenden Aktionärs mit einer unzumutbaren Benachteiligung des zur Zahlung verpflichteten Vertragsteils einhergeht. Eine Tatsachenprüfung ist dieser Annahme nicht vorausgegangen; eine rechnerische bzw. finanzmathematische Überprüfung der Vorteils- bzw. Nachteilsstellung der Parteien fehlt ebenso. I...