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StuB Nr. 18 vom Seite 833

EuGH-Vorlage I: Popmusikkonzerte und Steuerabzug

von RA/FAStR/StB Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

Im vorliegenden Sachverhalt veranstaltete die klägerische GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland im Inland Konzerte mit einer Popmusikergruppe. Deren künstlerische Darbietungen wurden hier von ihrem als E firmierenden Vertragspartner zur Verfügung gestellt. E war eine nicht zur Musikergruppe gehörende natürliche Person, die seinerzeit in den Niederlanden ansässig war und im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Staatsangehörigkeit von E ist nicht bekannt. Die Klägerin unterließ den Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 EStG, obwohl E keine Freistellungsbescheinigung gem. § 50d Abs. 3 EStG vorgelegt hatte. Die Klägerin wurde gem. § 50a Abs. 5 EStG i. V. mit § 73g EStDV in Haftung genommen.

Der , DB 2004 S. 1588 = StuB 2004 S. 701) hat dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob Art. 59 und Art. 60 EGV dahin auszulegen sind, dass gegen sie verstoßen wird, wenn ein in Deutschland ansässiger Vergütungsschuldner eines im EU-Ausland ansässigen Vergütungsgläubigers, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU besitzt, gem. § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG in Haftung genommen werden kann, weil er den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG unterlassen hat, während Vergütungen an einen im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Vergü...