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StuB Nr. 18 vom Seite 836

Gemeinsame EU-Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren

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In Ergänzung zum Schreiben vom  - IV B 4 - S 1316 - 8/04 (BStBl I S. 479 = StuB 2004 S. 569) ist in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in Bezug auf die Beitrittsstaaten wie folgt zu verfahren:

Die Richtlinie 2003/49/EG vom (ABl EU Nr. L 157 S. 49) wurde durch die Richtlinie 2004/66/EG vom (ABl EU Nr. L 168 S. 35) und die Richtlinie 2004/76/EG vom (ABl EU Nr. L 157 S. 106 und ABl EU Nr. L 195 S. 33) geändert. Gestützt auf die Richtlinie 2004/66/EG wird gebeten, das Schreiben vom auf Zahlungen von Zinsen- und Lizenzgebühren an ein Unternehmen oder die in einemS. 837Mitgliedstaat der EU gelegene Betriebsstätte eines Unternehmens der Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Zypern und der Tschechischen Republik, die nach dem erfolgen, entsprechend anzuwenden.