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StuB Nr. 19 vom Seite 881

Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern – Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft an dem übertragenen Wirtschaftsgut

( II 2.01)

1. Übertragung aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft

Es ist gefragt worden, ob die unentgeltliche (oder gegen Minderung der Gesellschaftsrechte erfolgte) Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer GmbH & Co. KG in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG i. d. F. des UntStFG zu Buchwerten erfolgt, sofern die übernehmende Kapitalgesellschaft zu 100 % vermögensmäßig an der GmbH & Co. KG beteiligt ist.

Hierzu ist die Auffassung zu vertreten, dass die Voraussetzungen für eine Buchwertfortführung zumindest dann gegeben sind, wenn der Kapitalgesellschaft vor der Übertragung des Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft bereits als Mitunternehmerin ein Anteil an dem Wirtschaftsgut von 100 % zuzurechnen ist und nach der Übertragung das Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft als Alleineigentümerin nun unmittelbar zu 100 % zuzurechnen ist und wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Durch die Übertragung hat sich der Anteil der Kapitalgesellschaft an dem übertragenen Wirtschaftsgut nicht erhöht, sondern der gesamthänderisch gebundene Miteigentumsanteil wandelt...