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StuB Nr. 19 vom Seite 893

Bundesrat billigt das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG)

von RA/FAStR Harald Schumm, Rödl & Partner, Nürnberg

I. Zweck des Gesetzes

Im Rahmen des von der Bundesregierung am vorgestellten 10-Punkte-Programms zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes (abrufbar unter „www.bundesregierung.de”, Themen, Link „Corporate Governance” in „Handels- u. Wirtschaftsrecht”) soll durch mehr Aufsicht sowie schärfere Regelungen zur Unterbindung des Insiderhandels, etwa durch Manager und ihre Angehörigen, der Schutz der Anleger am Kapitalmarkt gestärkt werden. Insoweit wird auch die Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) – abgedruckt in ABl EU Nr. L 96 S. 16 – umgesetzt. Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) soll die Transparenz im Bereich der Kapitalmarktinformationen sowie den Schutz vor unzulässigen Marktpraktiken verbessern und die Marktintegrität und Markteffizienz am deutschen Kapitalmarkt erhöhen.

II. Einzelregelungen im Überblick

Aufgrund der Umsetzung der vorbezeichneten EU-Richtlinie werden insbesondere das Insiderrecht, das Recht der Adhoc-Publizität und die Regelungen zu Marktmanipulationen modernisiert und auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Erstmals wird au...