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StuB Nr. 20 vom Seite 1017

Neue Steuererhöhungen?

von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn

Wir haben es alle geahnt, nun hat es sich beinahe schon zur Gewissheit verdichtet: Neben den im Rahmen der Koalitionsverhandlungen bekannt gewordenen Steueränderungen könnte die ErbSt erhöht werden. Anstehende Übertragungen zur vorweggenommenen Erbfolge sollten deshalb möglichst rasch angegangen werden. Das sei zur Erinnerung auch in dieser Rubrik betont.