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StuB Nr. 20 vom Seite 1026

Berücksichtigung der französischen Steuergutschrift („avoir fiscal”) im VZ 2001

( FRA - 72/02)

I. Steuergutschrift beim Halbeinkünfteverfahren

Mit dem französischen Finanzministerium ist Einvernehmen darüber hergestellt worden, dass natürlichen Personen die französische Steuergutschrift gem. Art. 9 Abs. 3 i. V. mit Art. 20 Abs. 1 Buchst. b) (bb) DBA/Frankreich (50 v. H. der Bruttodividende) ungeachtet der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (§ 3S. 1027Nr. 40 Buchst. d EStG) auch im VZ 2001 in voller Höhe gewährt wird.

II. Fiskalausgleichsverfahren für den VZ 2001

Bei der Einleitung und Abwicklung des Fiskalausgleichsverfahrens gem. Art. 20 Abs. 1 Buchst. b) (bb) DBA/Frankreich ergibt sich für den VZ 2001 eine Änderung, soweit die Rückforderung der bei den ESt-Festsetzungen angerechneten Beträge von der französischen Verwaltung nicht mehr unter Verwendung der „5. Ausfertigung” des Antragsvordrucks RF 1A erfolgen wird … (wird ausgeführt). Das Bundesamt für Finanzen wird die angerechneten bzw. erstatteten Beträge von der französischen Verwaltung auf der Grundlage dieser Daten zurückfordern … (wird ausgeführt).

III. Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum deutschfranzösischen Zusatzabkommen zur Abschaffung der Steuergutschrift

Ergänzend wird mitgeteilt, dass die französische Steuergutschrift a...