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StuB Nr. 21 vom Seite 1065

Sachbezugswerte 2003

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Bonn/Troisdorf

Das Kabinett hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2003 beschlossen. Die Sachbezugsverordnung bestimmt für die Zwecke der Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgelts erhalten. Der monatliche Wert der Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft wird für 2003 im Westen um 1,67 v. H. und im Osten um 2,58 v. H. erhöht. Damit beträgt der Sachbezugswert in den alten Ländern 385,60 Euro und in den neuen Ländern 365,80 Euro. Der Wert für Verpflegung wird um 3,20 Euro auf 195,80 Euro erhöht. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Hiervon ist auszugehen. Auf der Grundlage dieser Sachbezugswerte ist mit folgenden arbeitstäglichen steuerrelevanten Sachbezügen zu rechnen:


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2002
2003
Frühstück
1,40 Euro
1,43 Euro
Mittagessen
2,51 Euro
2,55 Euro
Abendessen
2,51 Euro
2,55 Euro

Welcher amtliche Sachbezugswert anzusetzen ist, richtet sich allein nach dem Zeitpunkt der Essenseinnahme. Wird beispielsweise im Schichtbetrieb ein Salatbuffet angeboten, so ist diese Mahlzeit je nach Tageszeit als Frühstück, Mittag- oder Abendessen zu werten. Der amtliche Sachbezug ist im Übrigen selbst dann anzusetzen, wenn preisgünstigere ...