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StuB Nr. 21 vom Seite 945

Realisierung von Umsatzerlösen nach dem Vorbild der US-GAAP

von Prof. Dr. Martin Erhardt, Pforzheim
Die Kernfragen:
  • Wann werden Umsatzerlöse nach US-GAAP buchhalterisch erfasst?

  • Welche Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein, damit die SEC von realisierten Umsatzerlösen ausgeht?

  • Kann der Kunde des bilanzierenden verkaufenden Unternehmens die Erfüllung der Kriterien der SEC verhindern?

I. Problemstellung

Unternehmen bieten ihre Produkte bzw. Dienstleistungen vielfach im Zusammenhang mit Kaufanreizen an. Als Beispiele für solche Angebote lassen sich „miles-and-more”-Programme von Luftfahrtgesellschaften und Payback-Systeme von Einzelhandelsketten nennen. Die tatsächlich realisierten Käufe werden von den Unternehmen als Umsatzerlöse erfasst. Sie beinhalten aber auch den Erwerb von bspw. Flugmeilen oder Payback-Punkten, die zu einem Anspruch auf kostenlose Leistungen berechtigen, wenn sie im geforderten Umfang gesammelt wurden. Im Tausch gegen die gesammelten Flugmeilen bzw. Payback-Punkte können Flüge, Reisen, Konzertkarten, Zeitungsabonnements, Produkte für den täglichen Gebrauch usw. kostenlos erworben werden.

Die buchhalterische Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt, wenn die vom Unternehmen angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen gekauft werden. Die gleichzeitig eingegangenen, aus dem...