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StuB Nr. 22 vom Seite 1118

Nutzungsdauer bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen für Betriebsgebäude

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Es wurde gefragt, welche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Betriebsgebäude nach Änderung des § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG durch das StSenkG vom (BGBl I S. 1433) für Finanzierungs-Leasing-Verträge zugrunde zu legen ist.

Nach dem (BStBl I S. 440) ist für die Zurechnung unbeweglicher Wirtschaftsgüter bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen für Betriebsgebäude i. S. des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG auf der Grundlage der damals geltenden Abschreibung i. H. von 4 v. H. eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde zu legen. Durch das StSenkG (a. a. O.) wurde die Abschreibung von 4 v. H. auf 3 v. H. abgesenkt, woraus sich ein Absetzungszeitraum von 33 Jahren und 4 Monaten ergibt. Für Finanzierungs-Leasing-Verträge über Betriebsgebäude, die der neuen Abschreibungsregelung unterliegen, ist daher der geänderte Absetzungszeitraum maßgeblich. Ein gesondertes BMF-Schreiben wird dazu nicht ergehen.