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StuB Nr. 22 vom Seite 1121

Die gescheiterte Grundstücksschenkung

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Die vorweggenommene Erbfolge hat ihre steuerlichen Tücken, vor allem, wenn das zuständige FA bei der steuerlichen Bewertung nicht genau genug hinschaut.

Mit notariell beurkundetem Vertrag hatte sich der klagende Stpfl. verpflichtet, seiner Tochter ein Grundstück schenkweise zu übertragen. Das Grundstück wurde mit dem Tag der Beurkundung übergeben und zugleich wurde die Auflassung erklärt. Noch bevor die bereits beantragte Umschreibung erfolgen konnte, hoben die Parteien den Vertrag aber durch privatschriftliche Erklärung vom wieder auf. Den Antrag auf Umschreibung des Grundstücks nahmen sie zurück. In der Vertragsaufhebung sah das FA eine Rückschenkung von der Tochter an den Kläger. Dem ist der BFH erfreulicherweise mit einer lebensnahen Betrachtung nicht gefolgt (Urteil vom  - II R 33/01). Die Rechtsprechung des Senats, wonach eine Grundstücksschenkung ausgeführt ist, sobald die Auflassung beurkundet und die Eintragungsbewilligung erteilt sei, habe zur Voraussetzung, dass die Umschreibung nachfolge. Unterbleibe die Umschreibung, weil die Schenkungsabrede zuvor aufgehoben wurde, liege in der Aufhebung weder eine Rückschenkung des Grundstücks noch eine anderweitige Zuwendung seitens...