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StuB Nr. 22 vom Seite 1013

Rückwirkender Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG zur Vermeidung einer vGA

von Rechtsref. Florian F. Haase, Hamburg
Die Kernfragen:
  • Kann die Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG auch rückwirkend handels- und steuerrechtlich vollzogen werden?

  • Sind trotz der Rückwirkung Rückstellungen für die Tantieme zu bilden?

  • Wann gilt die vGA im Falle des Formwechsels als zugeflossen?

I. Einleitung und Prämissen

Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellt von jeher ein Ärgernis für den Stpfl. dar. Insbesondere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und ihre Berater sind daher fortlaufend darauf angewiesen, Steuervermeidungsstrategien zu entwickeln. Bestenfalls geschieht dies präventiv. Wenn aber erst einmal die Betriebsprüfung eine vGA festgestellt hat, besteht rückwirkend kaum eine Chance, der Steuerbelastung zu entgehen.

Findige Berater sind nun verschiedentlich auf die Idee gekommen, eine Steuerbelastung aufgrund einer vGA durch einen rückwirkenden Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG abzuwenden. Der Beitrag will daher eingehender untersuchen, ob mittels des Instrumentariums des UmwStG die Rechtsfolgen einer vGA tatsächlich noch bis zu acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem der Tatbestand der vGA verwirklicht wurde, vermieden werden können. Dabei wird exemplarisch von einer GmbH...