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StuB Nr. 22 vom Seite 1041

Zuletzt: Risiko „Steuersparmodell” ausländische Stiftung

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Dass Stiftungen keine Steuersparmodelle sind, sollte allseits bekannt sein. „Vermeintlich gerissene Stpfl.” haben in der Vergangenheit immer wieder ausländische Stiftungen (ausführlich Schiffer, Die Stiftung in der anwaltlichen Praxis, 2003, S. 241 ff.) errichtet, um der ESt zu entgehen. Stirbt der Erblasser, kann es dann seine Erben doppelt treffen. Soweit es um hinterzogene ESt geht, negiert die Finanzverwaltung die ausländische Stiftung und wertet sie als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO). Die Erben haften also einerseits für die ESt. Wollen die Erben nun die Stiftung auflösen und sich das Vermögen auszahlen lassen, erkennt das FA andererseits die Stiftung steuerlich durchaus an. Die Vermögensübertragung ist als Schenkung voll zu versteuern.