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StuB Nr. 22 vom Seite 1039

Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz – Verabschiedung verschoben

– RA/FAStR/vBP Harald Schumm, Rödl & Partner, Nürnberg –

Völlig überraschend wird das KapInHaG – aktuell ist derzeit der Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Haftung für falsche Kapitalmarktinformationen des Bundesministeriums für Finanzen, Stand  – nicht verabschiedet. Während am Mittwoch, den , im Kabinett das UMAG und das KapMuG – auch hier gibt es einen aktualisierten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren des Bundesministerium der Justiz, Stand  – verabschiedet worden sind, wurde die Verabschiedung des KapInHaG verschoben. Hintergrund hierfür ist, dass die Diskussion zum Regierungsentwurf zu – so ein verantwortlicher Regierungsdirektor im Bundeskanzleramt – „waschkörbeweisen” Zusendungen aus den betroffenen Kreisen geführt hat. Nach Aussage des zuständigen Referenten hat kein Diskussionsentwurf bislang den Namen so verdient wie der Diskussionsentwurf zum KapInHaG. Offiziell verlautbarte, dass „Gründlichkeit vor Schnelligkeit” ginge. Während zum das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) in Kraft getreten ist, wird auch das UMAG (Referentenentwurf des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts, Stand ) in diesem Jahr nicht mehr in Kraft...