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StuB Nr. 23 vom Seite 1171

Nutzungsdauer bei Leasing-Verträgen

( II 21)

Nach den und vom (vgl. Anhang 21 EStH 1997 unter I. und III.) ist die Zurechnung des Leasing-Gegenstands u. a. abhängig von der Dauer der Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstands. Bei Leasing-Verträgen mit Kaufoption ist daneben das Verhältnis des vorgesehenen Kaufpreises zum Buchwert des Leasing-Gegenstands bzw. bei Verträgen mit Mietverlängerungsoption das Verhältnis der Anschlussmiete zum Wertverzehr des Leasing-Gegenstands unter Berücksichtigung seines Buchwerts maßgebend.

Bei der Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Ermittlung des Buchwerts auf der Basis der linea-S. 1172ren AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich die Festlegungen in der amtlichen AfA-Tabelle maßgebend, die im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Leasing-Gegenstands durch den Leasing-Geber gilt.

Wird nach der Anschaffung oder Herstellung des Leasing-Gegenstands durch den Leasing-Geber und nach Abschluss des Leasing-Vertrags mit dem Leasing-Nehmer eine geänderte amtliche AfA-Tabelle im BStBl I veröffentlicht und ist diese neue Tabelle rückwirkend auf den Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Lea...BStBl I S. 440