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StuB Nr. 23 vom Seite 1082

Outsourcing im Finanzdienstleistungsbereich und das Problem mit der Umsatzsteuer

– Zugleich Anmerkungen zum  –

von Dipl.-Finw. (FH) Richard Eisenbach, Limburg a. d. Lahn/Frankfurt/M.
Die Kernthesen:
  • Die Auslagerung von Leistungen eines steuerbefreiten Unternehmers im Finanzdienstleistungsbereich auf verselbständigte Subunternehmer ist unter Rationalisierungs- und Kostengründen zunehmend notwendig.

  • Die Gestaltung einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist nicht in jedem Fall möglich, da die notwendige finanzielle Anteilsmehrheit ggf. nicht vorliegt.

  • Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist in jedem Fall, dass mit der Tätigkeit des Rechenzentrums rechtliche und finanzielle Veränderungen der Kundenbeziehungen einhergehen.

I. Vorbemerkungen

Die von Banken, Sparkassen und Versicherungen erbrachten Dienstleistungen sind größtenteils von der USt befreit (§ 4 Nrn. 8, 10 und 11 UStG). Dies gilt auch für Nebenleistungen zu typischen Bank- und Versicherungsleistungen, die unter diese USt-Befreiungen fallen. Um Synergieeffekte bei der Kostenstruktur im Finanzdienstleistungsbereich zu nutzen, erfolgt zunehmend die Auslagerung einzelner Dienstleistungen auf andere Unternehmen (d. h. Auslagerung auf „Service-Gesellschaften” oder durch Errichtung von Joint-Ventures). Einer betriebswirtschaftlich erwünschten Auslagerung innerbetrieblicher Funktionen stehen jedoch umsatzsteuerliche Hinde...