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StuB Nr. 23 vom Seite 1085

IAS Improvement Project: Neufassung von IAS 24 (Angaben zu nahe stehenden Personen)

– dhg –

IAS 24 verlangt bestimmte Angaben zu nahe stehenden Personen bzw. Gesellschaften („related parties”) im Jahresabschluss. Nach IAS 24.9 n. F. sind das insbesondere Personen oder Gesellschaften,

  • die das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit dem Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle durch andere stehen;

  • die am Unternehmen beteiligt sind bzw. an denen das Unternehmen beteiligt ist und sofern diese Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss vermittelt;

  • die ein Joint Venture des Unternehmens nach IAS 31 sind (nicht notwendigerweise aber die Partner des Joint Ventures).

Außerdem gelten folgende Personen als nahe stehend i. S. von IAS 24 n. F.:

  • Schlüsselpersonen im Management des Unternehmens oder im Management einer kontrollierenden Gesellschaft.

  • Familienmitglieder von kontrollierenden Personen oder von Schlüsselpersonen des Managements;

  • andere Gesellschaften, die von kontrollierenden Personen, von Schlüsselpersonen des Managements oder von deren Familienmitgliedern kontrolliert werden.

Steht das Unternehmen unter fremder Kontrolle, dann ist nunmehr das kontrollierende Unternehmen bzw. die kontrollierende Person im Jahresabschluss anzugeben, auch wenn keine Transakti...