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StuB Nr. 24 vom Seite 1129

Gesetzentwurf eines Bilanzrechtsreformgesetzes

Das BMJ hat am mit dem Gesetzentwurf des Bilanzrechtsreformgesetzes eine weitere wesentliche Maßnahme zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vorgestellt. Zentrale Punkte sind die Fortentwicklung und Internationalisierung des Bilanzrechts und die Stärkung der Rolle des Abschlussprüfers. Folgende thematischen Schwerpunkte sind hervorzuheben (vgl. Pressemitteilung des BMJ):

1. Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards

Der Gesetzentwurf ermöglicht in weiten Teilen die Anwendung der IAS/IFRS (International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards). Bereits aus der sog. IAS-Verordnung der EU folgt die Verpflichtung kapitalmarktorientierter Unternehmen, ihre Konzernabschlüsse ab 2005 nach den IAS, also nach den „International Accounting Standards”, aufzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Unternehmen nunmehr auch in den übrigen Bereichen (Konzernabschluss der Nicht-Kapitalmarktunternehmen, Einzelabschluss) Wahlrechte zur IAS-Anwendung:

Auch Unternehmen, die nicht als Emittenten am Kapitalmarkt auftreten, erhalten das Wahlrecht, ihre Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Das kann z. B. für solche Unternehmen von Intere...