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StuB Nr. 24 vom Seite 1111

Übernahme von IAS 39 durch die EU

Die Europäische Kommission hat am die Übernahme von IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung” unter Ausklammerung bestimmter Vorschriften über die Anwendung der uneingeschränkten „Fair Value”-Option und die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften („Hedge Accounting”) übernommen (die Veröffentlichung von IAS 39 erfolgte im EU-Amtsblatt vom ). Die Kommission hat außerdem eine politische Erklärung abgegeben, wonach sie davon ausgeht, dass das IASB die nötigen Änderungen an der derzeitigen uneingeschränkten „Fair Value”-Option und die Änderungen an den „Hedge Accounting”-Vorschriften vornehmen wird.

Mit Ausnahme der ausgeklammerten Vorschriften wird IAS 39 ab für alle börsennotierten Unternehmen in der EU verbindlich sein. Der aktuelle Wortlaut des IAS 39 wurde zu etwa 95 % übernommen; dabei wurden aber bestimmte Vorschriften ausgeklammert, bei denen die Kommission nach wie vor Änderungsbedarf sieht. Diese sind:

  • Die uneingeschränkte „Fair Value”-Option wurde aufgrund von Einwänden der EZB und der im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vertretenen Aufsichtsinstanzen ausgeklammert. Das IASB hat diese Einwände bei seinem Entwurf vom April 2004 berücksichtigt und den Anwendungsbereich der uneingeschränkten ...