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StuB Nr. 7 vom Seite 285

Freiwillige Umstellung auf die internationale Rechnungslegung in Einzelabschlüssen: Pro und Contra

Prof. Dr. Jörn Littkemann, Dipl.-Kfm. Klaus Schulte und Dipl.-Kffr. Silke Kraft, alle Hagen
Die Kernfragen:
  • Welche Gründe können für eine freiwillige Umstellung auf die IFRS sprechen?

  • Was spricht gegen eine Umstellung?

  • Inwiefern ist eine Umstellung sinnvoll?

I. Rechnungslegung im Wandel

Die Diskussion der internationalen Rechnungslegung vollzog sich bislang schwerpunktmäßig im Rahmen der Konzernrechnungslegung. Dies war nicht zuletzt durch § 292a HGB begründet, der börsennotierten Unternehmen erlaubte, den Konzernabschluss befreiend nach IAS/IFRS (im Folgenden wird nur der Begriff IFRS verwendet) oder US-GAAP zu bilanzieren. Diese börsennotierten Unternehmen sind nun seit dem aufgrund einer im Jahr 2002 erlassenen EU-Verordnung zur Bilanzierung nach IFRS verpflichtet; der § 292a HGB ist am außer Kraft getreten. Die Verordnung enthält neben der verpflichtenden Anordnung zur IFRS-Konzernrechnungslegung zusätzlich ein Mitgliedstaatenwahlrecht bezüglich der Rechnungslegung nicht-konzerngebundener Unternehmen. Der deutsche Gesetzgeber lässt demnach auch für Einzelabschlüsse die Bilanzierung nach IFRS auf freiwilliger Basis zu, allerdings nur für informatorische Zwecke.

Die internationale Rechnungslegung gewinnt somit auch für Einzelunternehmen zunehmend an ...