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StuB Nr. 16 vom Seite 724

Aufwendungen zur Einführung eines neuen Softwaresystems

( St 21)

Die obersten Finanzbehörden haben entschieden, dass für betriebswirtschaftliche Softwaresysteme grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 5 Jahren zugrunde zu legen ist.

Hinweis: Vgl. zur Problematik auch den Beitrag von Eisenbach, StuB 2005 S. 293.