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StuB 1/2002 S. 38

Auflösungsverlust bei fehlgeschlagener Beteiligung an einer GmbH

Wird eine wesentliche Beteiligung durch Kapitalerhöhung und Anteilsübernahme erlangt, bedarf es gem. rkr. (EFG 2001 S. 1435) der Eintragung der Änderungen in das Handelsregister, um einen Auflösungsverlust i. S. von § 17 EStG auszulösen. Der mangels Eintragung fehlgeschlagene Anteilserwerb führt nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder zu einem Auflösungsverlust gem. § 16 EStG (Bezug: § 15, § 16, § 17 EStG).