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StuB 2/2002 S. 104

Bescheid über die Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

Wird die Bestellung als Steuerbevollmächtigter wegen unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben im Zusammenhang mit dem Antrag auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigter zurückgenommen, so ist bei Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheids gem. nicht zu prüfen, ob ein Anspruch des Betroffenen auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigter besteht (Bezug: § 46 Abs. 1, § 48 Abs. 1 StBerG; § 242 BGB).

Praxishinweise: Im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Wiederbestellung ist allein zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Rücknahme vorgelegen haben. Haben die Voraussetzungen vorgelegen, so ist die Rücknahme wirksam, doch bleibt es dem Beteiligten unbenommen, nun einen erneuten Antrag auf Wiederbestellung einzureichen....