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BFH 29.11.2001 IV R 91/99, StuB 5/2002 S. 241

Qualifizierung der Einkünfte bei Verpachtung eines Weinbaubetriebs mit gekoppeltem Bewirtschaftungsvertrag

1. Ein mit einem Pachtvertrag gekoppelter Bewirtschaftungsvertrag vermittelt dem Verpächter (Eigentümer und Winzer) nur dann Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die Lieferung des produzierten Weins an den Pächter und die dafür gewährte Vergütung nach den Gesamtumständen des Falls auf einen verdeckten Kaufvertrag und nicht auf einen Dienstleistungsvertrag schließen lassen.

2. Erzielt eine Weinbau betreibende Personengesellschaft aufgrund eines Dienstleistungsvertrags gewerbliche Einkünfte, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt ihre Tätigkeit in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Die § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zugrunde liegende Abfärbetheorie ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

§ 13, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Praxishinweise: Durch die Zupachtung von Rebflächen erwir...