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StuB 5/2002 S. 242

Personelle Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung

Nach dem (n. v.) ist eine personelle Verflechtung auch dann zu bejahen, wenn die beherrschenden Gesellschafter des Besitzunternehmens in der Lage sind, ihre Beteiligung an der Betriebs-GmbH von bisher 49 % ohne Entschädigung auf 98 % aufzustocken.

Praxishinweise: (1) Die Kl. sahen die Frage als vom BFH bisher noch nicht geklärt an, ob bei einer Fallgestaltung, bei der die Gesellschafter eines Besitzunternehmens jederzeit die entschädigungslose Übertragung der Anteile an einer Betriebs-GmbH von ihren Ehefrauen, die Gesellschafterinnen dieser GmbH sind, auf der Grundlage einer familienrechtlichen Vereinbarung verlangen könnten, zu einer personellen Verflechtung i. S. der Betriebsaufspaltung führen könne. Der BFH verwies...