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StuB 6/2004 S. 276

Keine Betriebsaufgabe bei gleichzeitiger Begründung einer Betriebsaufspaltung

Beabsichtigt der Inhaber eines Gartenbaubetriebs, der daneben einen gewerblichen Blumengroßhandel betreibt, den Gartenbaubetrieb einzustellen und wickelt er den Betrieb in der Weise ab, dass er seine gesamten Vorräte, Maschinen und Geräte sowie die vorübergehend noch ertragbringenden Dauerkulturen an eine von ihm beherrschte, zur Fortsetzung des gewerblichen Blumengroßhandels neu gegründete GmbH veräußert, dagegen wesentliche Teile des landwirtschaftlichen Grundbesitzes einschließlich der Wirtschaftsgebäude lediglich an die GmbH vermietet, während er den übrigen Grundbesitz teils an Dritte veräußert oder teils in sein Privatvermögen überführt, so liegt gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 31/03, EFG 2003 S. 1793) insoweit keine (ggf...