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StuB 7/2003 S. 321

Inanspruchnahme als Kommanditist für im Handelsregister eingetragene Hafteinlage (§ 15a EStG) bei einem Immobilienfonds

Die Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG (erweiterter Verlustausgleich) ist gem. rkr. (EFG 2003 S. 82) gem. Satz 3 der Vorschrift nur dann ausgeschlossen, wenn die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft und deren gegenwärtige sowie voraussichtlich zukünftige Liquidität im Verhältnis zum nach dem Gesellschaftsvertrag festgelegten Gesellschaftszweck und dessen Umfang so außergewöhnlich günstig sind, dass die finanzielle Inanspruchnahme des einzelnen zu beurteilenden Kommanditisten nicht zu erwarten ist (vgl. , BStBl 1992 II S. 164). Das könne in Abgrenzung zum (BStBl 1994 II S. 492) auch bei einem S. 322Immobilienfonds gelten, z. B. wenn dessen Satzung eine sog. Öffnungsklausel enthalte und die Konz...