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StuB 9/2002 S. 454

Betriebsaufspaltung bei mittelbarer personeller Verflechtung

Gem. (n. v.) kann eine personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen auch durch eine Vermietung der wesentlichen Betriebsgrundlage zunächst an eine zwischengeschaltete Gesellschaft und von dieser an das Betriebsunternehmen tatbestandsbegründend – zumindest mittelbar – hergestellt werden.

Praxishinweise: In seiner Entscheidung führt der BFH zur personellen Verflechtung zunächst aus, dass es entscheidend sei, dass die Geschicke des Besitzunternehmens und der Betriebsgesellschaft in allen wesentlichen Fragen der Betriebsführung durch ein und dieselbe Person bestimmt würden. Der Beherrschungswille müsse sich insbesondere auf das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlage beziehen. Da...