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StuB 9/2003 S. 421

Behandlung von Verlusten eines in die Stellung als Kommanditist wechselnden Komplementärs einer KG

Wechselt der Komplementär einer KG in die Stellung als Kommanditist, unterliegt der ihm zuzurechnende Verlustanteil gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 81/02, EFG 2003 S. 36) bis zur Eintragung seines Wechsels in der Gesellschafterstellung im Handelsregister nicht den Beschränkungen des § 15a EStG. Soweit der ihm zuzurechnende Verlustanteil nach diesem Zeitpunkt entstanden sei, sei dieser jedenfalls in Höhe seiner Hafteinlage sofort ausgleichs- und abzugsfähig. In welchem Umfang sein Verlust den Beschränkungen des § 15a EStG unterliegt, ist nach Ansicht des FG ggf. im Wege der Schätzung pro rata temporis zu ermitteln (Bezug: § 15a EStG).▶VT 500/03

Praxishinweise: (1) Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesel...