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StuB 11/2002 S. 558

Betriebsaufspaltung durch Überlassung eines gemischtgenutzten Gebäudegrundstücks

Gem. dem (n. v.) ist ein Grundstück, das mit Lagergebäuden, Lagerflächen, Garagen, Geräteschuppen und einem Büroraum ausgestattet ist und vom beherrschenden Gesellschafter der Betriebs-GmbH vermietet wird, regelmäßig als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen. Der Tatbestand der sachlichen Verflechtung sei insoweit erfüllt.

Praxishinweise: (1) Der BFH verweist auf seinen Beschluss vom  - IV B 34/99 (BFH/NV 2000 S. 1084 = StuB 2000 S. 681). Damals widersprach der BFH der Annahme, dass ein Grundstück nur dann eine wesentliche Betriebsgrundlage darstelle, wenn eine besondere individuelle Gestaltung des Grundstücks für die Betriebsbedürfnisse vorliege. Auch hier ging es um ein gemischtgenutztes Gebäude mit Lager-, Betriebs- und Verwaltu...